Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gerald Mehmel Transport & Kurierservice

Die Firma im weiteren „Firma Gerald Mehmel“ genannt, betreibt mit seinem Angestellten und in Zusammenarbeit mit anderen selbständigen Kurierunternehmen einen Kurierservice zur Abholung, Beförderung und Zustellung von Sendungen / Waren und Ausführung von Sonderaufträgen.

Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma Gerald Mehmel und dem jeweiligen Auftraggeber. Sie gelten für alle Tätigkeiten innerhalb Deutschlands, insbesondere hinsichtlich Abholung, Abfertigung, Behandlung und Beförderung von Sendungen sowie für die Ausführung von Sonderaufträgen. Bei internationalen Transporten mit KFZ gelten zwingend die Bestimmungen des Übereinkommens des Straßengüterverkehrs (CMR; Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road, Geneva, May 1956 and Protocol of 5th July 1978, Geneva).

Die Transporte unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) aktueller Fassung, soweit nicht abweichende Regelungen mit dem Auftraggeber getroffen wurden. Die Transporte sowie deren Vermittlung unterliegen den vom Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik e.V. empfohlenen Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL). Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ist ausgeschlossen.

Bei grenzüberschreitenden Fahrten verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Transportgut alle zum Transport erforderlichen Versandpapiere beizufügen, die Firma Gerald Mehmel stellt lediglich einen gültigen CMR Schein aus.

Güter, deren Transport einem gesetzlichen Verbot unterliegen werden vom Transport durch die Firma Gerald Mehmel grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Firma Mehmel übernimmt Aufträge und beauftragt nach Bedarf die einzelnen Partner der Firma Gerald Mehmel mit der Durchführung der Transporte. Der Auftraggeber erklärt sich hierzu ausdrücklich einverstanden.

Der Beförderungsvertrag tritt sofort durch mündliche oder schriftliche Vergabe des Auftraggebers an die Firma Gerald Mehmel in Kraft. Eine Auftragserteilung per E-Mail, bedarf grundsätzlich der vorherigen mündlichen oder der schriftlichen Absprache und Vergabe via Telefon oder Fax. Ein Beförderungsvertrag kommt bindend zustande, wenn beide Parteien sich mündlich oder schriftlich über Datum, Uhrzeit, Lade- und Endladetermin sowie den Umfang der Lieferung geeinigt haben. Storniert der Kunde den Fahrauftrag, nachdem der Kurier zum Kunden unterwegs ist, ist die vergebliche Anfahrt vom Auftraggeber zu vergüten.

Gegenstand des Beförderungsvertrages ist die Abholung und die Anlieferung des zu beförderndes Gutes an den Empfänger, einschließlich aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Transportgut unbeschadet an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten abzuliefern.

Der Auftraggeber sorgt für eine für den zu transportierenden Gegenstand geeignete Verpackung. Sendungen, die zerbrechliche oder hochempfindliche Güter (z.B. Glas, Porzellan, elektronische Geräte) enthalten, müssen uns oder dem von uns beauftragten Kurier in besonders sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesicherter Verpackung übergeben werden. Schäden, die aus einer nicht transportsicheren Verpackung resultieren, gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.

Die Sendungen sind vom Kunden deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbole für Handhabung und Eigenschaften.

Sendungen, die offensichtliche Zeichen von Beschädigungen aufweisen, werden nur dann zur Beförderung angenommen, wenn ihr Zustand bei der Übergabe schriftlich bestätigt wird. Für Funktionsstörungen an elektrischen Geräten übernimmt die Firma Gerald Mehmel nur dann die Haftung, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf Verschulden des Kuriers beruht.

Für alle am Transportgut entstandenen unmittelbaren Schäden bzw. für dessen Verlust steht die Firma Gerald Mehmel nur ein, wenn diese nicht auf nachfolgend genannten Ereignisse zurückzuführen sind:
  • Wirkungen höherer Gewalt jeder Art (z.B.Wetterverhältnisse, behördliche Hindernisse, Krieg,
  • Naturkatastrophen,
  • Betriebsstörungen, Streik und Aussperrungen, Ausfuhrverbote, usw.)
  • Verletzung von o.a. Kundenpflichten
  • Verschulden des Kunden oder des Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen
  • Verschulden, die sich aus der Beschaffenheit des Gutes ergeben
  • Fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf mittelbar beeinflussen

Die Haftung der Firma Gerald Mehmel bei Vermögensschäden ist der Höhe nach begrenzt auf das Einfache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Frachtbescheinigungen oder ähnliche Nachweise (Lieferscheine) werden durch die Firma Gerald Mehmel ausgefüllt, sofern es nicht am Ladeort oder Auftragsbedingt zur Aushändigung eines Lieferscheins am Beladeort kommt.

Die Ablieferung erfolgt beim Empfänger an der im Auftrag genannten Endladestelle. Bei Ablieferung an Privatpersonen kann, wenn nichts anderes vereinbart wurde, auch gegen Unterschrift eines Dritten Empfängers oder einer im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesenden Person die Ablieferung erfolgen, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Im Fall von Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen werden Absender und Empfänger unverzüglich unterrichtet.

Für Wartezeiten, die bei der Abholung oder der Zustellung von Sendungen anfallen, wird ein Entgelt berechnet. Pro Lade- oder Lieferadresse sind 30 Minuten Lade-/Wartezeit im Beförderungsentgelt inbegriffen. Ergeben sich Wartezeiten über diesen Zeitraum heraus und es gibt hierfür keine Erklärung oder Information vor Ort, so wird diese zusätzliche Wartezeit mit je 6 Euro je 30 min. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, oder es wird Auftraggeber abhängig mit dem Auftraggeber Rücksprache halten, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Für diese Vertragsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber, Empfänger oder Anspruchsteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechnungsbetrag wird per Bankeinzug innerhalb der in der Rechnung gestellten Frist fällig. Abzug von Skonto wird nicht gewährt. Zahlungen sind nur auf das in der Rechnung angegebene Konto bzw. zu richten. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Als Verzugszinsen werden die üblichen Banksätze berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten.

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird das Amtsgericht Grimma vereinbart.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.

Gerald Mehmel Transport und Kurierservice, August 2011